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AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG
von Matthias Köhler, Trauredner und freier Redner
Matthias Köhler, Anger 3, 36115 Hilders begleitet Brautpaare oder andere Personen bei deren Feiern (z. B. Hochzeiten, Namensgebungsfeiern für Kinder, Trauerfeiern usw.).
Bei allen von Matthias Köhler zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Matthias Köhler und dem jeweiligen Kunden/dem Brautpaar soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich und verbindlich regeln.
A. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
- Matthias Köhler erbringt ihre Leistungen gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner/Brautpaares auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden/Brautpaares werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Matthias Köhler diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen, Verträge
b. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
d. die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Änderung der AGB
Matthias Köhler behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Matthias Köhler wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Textform, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde in schriftlicher Textform den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Matthias Köhler berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Matthias Köhler unterbreiteten Angebots durch den Kunden/des Brautpaares zustande.
- Der Umfang der von Matthias Köhler zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
- Matthias Köhler darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
- Kommt Matthias Köhler mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Matthias Köhler eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Matthias Köhler, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
- Die Abrechnung erfolgt sofort nach Angebotsunterzeichnung des Kunden/des Brautpaares gemäß der vertraglichen Vereinbarung lt. unterzeichnetem Angebot.
- Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet hat und als Verbraucher auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich Matthias Köhler ausdrücklich vor.
- Matthias Köhler ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der Kunde/Das Brautpaar hat sodann keine Ansprüche mehr.
§ 5 Haftung
- Matthias Köhler haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet Matthias Köhler nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Matthias Köhler.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Höhere Gewalt
Matthias Köhler ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Matthias Köhler diese schriftlich anerkannt hat.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 8 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB`S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
- Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
B. Spezielle Regelungen
Trauzeremonie u. a. Feierlichkeiten
§ 1 Pflichten der Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Matthias Köhler alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 4 Wochen vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor und während und nach der Trauung verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten.
§ 2 Leistungsänderungen
- Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Traugesprächs, Trauort oder Traudatum ist Matthias Köhler berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
- Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden. Sollte Matthias Köhler den gewünschten Termin des Kunden wahrnehmen können, gilt der Preis des Vorjahres plus 5 % Preisaufschlag als Sonderkondition vereinbart.
- Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das übernächste oder darauf folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden.
- Bei einer Verschiebung des Trautermins ab 9 Wochen vor dem vereinbarten Traubeginn hat Matthias Köhler das Recht, die Regelungen der vorstehenden Ziffern 3 oder 4 oder die Stornoregelung nach § 4 zur Anwendung zu bringen.
§ 3 Honorar und Zahlungen
- Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot von Matthias Köhler an den Kunden.
- Das Honorar ist generell sofort nach Auftragserteilung und zu 100% fällig und wird von Matthias Köhler direkt nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt.
- Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin innerhalb eines Kalenderjahres durch den Kunden/das Brautpaar entstehen keine Mehrkosten für den Kunden/das Brautpaar. Kann kein neuer Termin gefunden werden, gelten die Stornoreglungen nach § 4.
§ 4 Stornoregelung
- Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
a. wird eine vereinbarte Leistung bis 10 Wochen vor dem Trautermin storniert, behält Matthias Köhler einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 80 % der Rechnungssumme. Es entstehen keine weiteren Kosten.
b. wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem Termin storniert, behält Matthias Köhler den kompletten Anspruch der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.
Hilders, 1. März 2020, www.trauredner-koehler.de